2023
- Januar 2023: Eingereichte Rekurse gegen den Stadtratsbeschluss Nr. 1536/2022 vom 7.12.2022 beim Baurekursgericht des Kantons Zürich:
- Rekurs der IG Stopp Zerstörung Naturlandschaft in Zürich-Leimbach (20.01.2023)
- Rekurs der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (19.01.2023)
- Rekurs der Stiftung Helvetia Nostra (17.01.2023)
2022
- 21.12.2022: Publikation des Stadtratsbeschlusses Nr. 1536/2022 im Amtsblatt der Stadt Zürich. Obwohl der Biotopkomplex gemäss den städtischen Gutachten aus Sicht des Naturschutzes schutzwürdig ist, wird die Parzelle Kat. Nr. LE1374 “Fallätschegarte” aus dem Inventar des kommunalen Natur- und Landschaftsschutzes entlassen und zur Überbauung freigegeben. Gegen den Beschluss des Stadtrats vom 7.12.2022 kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich Rekurs erhoben werden.
- Juli 2022: Verlängerung der vorsorglichen Schutzmassnahmen bis 31.12.2022. Der Stadtrat erliess am 16.8.2021 eine vorsorgliche Massnahme für die Dauer eines Jahres, um die Schutzwürdigkeit des Grundstücks LE1374 “Fallätschegarte” in Bezug auf Natur- und Landschaftsschutz klären zu können. Am 15.8.2022 während der Sommerferien wäre diese Rahmenfrist abgelaufen. Nun hat der Stadtrat eine Verlängerung der vorsorglichen Massnahmen und des damit einhergehenden Veränderungsverbots bis Ende 2022 beschlossen: Stadtratsbeschluss vom 13.7.22
- Mai 2022: Gewinnen von namhaften Umweltverbänden als unterstützendes Netzwerk, namentlich die Fondation Franz Weber, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz sowie Birdlife Zürich (seit Juni 2021).
- Mai 2022: Vereinsgründung; aus der Interessengemeinschaft wird ein Verein. Aufsetzen dieser Webseite.
- Januar 2022: Podium mit der Grünen Partei in der Manegg mit PolitikerInnen und Umweltanwalt zwecks Information der Bevölkerung.
2021
- Dezember 2021: Teilverhinderung von Vermessungsarbeiten, welche einen grossen Teil der Biodiversität stark beeinflusst und vieles zerstört hätte. Anstatt 90 Vermessungspfosten durften nur 30 eingeschlagen werden.
- 08.10.2021: Besuch von Stadtrat Richard Wolff auf dem Grundstück.
- 01.09.2021: Stadtrat Richard Wolff, Vorsteher des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements, TED, schreibt an die Interessengemeinschaft, dass eine Fachperson von Grün Stadt Zürich das Gelände besichtigt und die geschilderten Naturwerte vorläufig bestätigt hat. Der Stadtrat hat die erforderlichen Massnahmen für vertiefte Abklärungen getroffen. Die Schutzabklärung wird ein Jahr in Anspruch nehmen (Rahmenfrist: 16.8.2021 bis 15.8.2022).
- 01.09.2021: Jan Strobel, Redaktor vom Tagblatt der Stadt Zürich, kommt nach Leimbach und schreibt einen ersten tollen Artikel über den Fallätschegarte.
- Ende August 2021: Sibylle Kauer, Gemeinderätin, Grüne, besucht den Fallätschegarte, sichert ihre Unterstützung zu und setzt sich seither für unser Anliegen ein.
- 02.08.2021: Antrag der IG auf Schutzabklärung an die Stadt Zürich mit 440 gesammelten Unterschriften im Quartier innerhalb einer Woche.
- Ende Juli 2021: Gründung der Interessengemeinschaft Stopp Zerstörung Naturlandschaft in Zürich-Leimbach.
- Juli 2021: Verhinderung der Totalrodung des gesamten Baumbestandes. Das Fischerei- und Jagdgesetz verbietet es, während der Brutzeit der Vögel Bäume zu fällen.
- Juni 2021: Birdlife Zürich setzt sich fortan beratend für unsere Anliegen ein.
- Ende Juni 2021: Eine Fachperson von Grün Stadt Zürich GSZ besichtigt das Grundstück aufgrund unserer Kontaktaufnahme. Wir machten Meldung der sehr hohen Naturwerte auf dem Grundstück LE1374 und der bevorstehenden geplanten Totalrodung. Der neue Grundeigentümer will Anfang Juli 2021 den gesamten Baumbestand roden, bevor ein Baugesuch eingereicht wurde. Wir erfahren, dass das Grundstück LE1374 im Inventar des kommunalen Natur- und Landschaftsschutzes aufgeführt ist, gleichzeitig gilt es gemäss Bau- und Zonenordnung (BZO) als Bauzone. Eine Inventarisierung bedeutet folglich nicht automatisch auch Schutz. Über allfällige Schutzmassnahmen wird erst im Zusammenhang mit einem konkreten Bauvorhaben entschieden, wenn ein Baugesuch vorliegt.
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