Chronologie

2025

  • 22.4.2025 Pressemitteilung zum Urteil vom 20. März 2025 des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich.
  • 17.4.2025 Etappensieg! Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat mit Urteil vom 20. März 2025 den Entscheid des Stadtrats aufgehoben, auf eine Unterschutzstellung des Fallätschegarte zu verzichten. Das Verwaltungsgericht gibt uns in folgenden Punkten Recht: Der Stadtrat habe die hohe Schutzwürdigkeit des Gebietes nicht ausreichend abgeklärt und in die Interessenabwägung einbezogen. Die vorgeschlagenen Ersatzmassnahmen können den ökologischen Wert des Gebietes nicht angemessen ersetzen. Besonders für sensible Arten wie die stark gefährdete Mopsfledermaus reichen die geplanten Massnahmen nicht aus. Der vorgesehene Ersatzlebensraum wäre erst nach 10 bis 25 Jahren funktionsfähig – zu spät für die gegenwärtig hier lebenden Tiere. Die Stadt Zürich muss die Ersatzmassnahmen und die ökologische Bedeutung der Fläche nun vertieft abklären.
  • 1.1.2025: Der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich steht nach wie vor aus. Der Zustand der biologischen Vielfalt in der Schweiz ist alarmierend; ein Drittel aller Arten und die Hälfte aller Lebensräume sind vom Aussterben bedroht. Bund und Kantone sind mit ihren Fördermassnahmen nicht in der Lage das Massensterben aufzuhalten. Der Verlust unserer Biodiversität schreitet noch immer voran. Deshalb setzen wir uns auch im 2025 für die Unterschutzstellung des artenreichen Fallätschegarte ein, dem eine wichtige Vernetzungsfunktion zukommt und auf dem zahlreiche gefährdete Tierarten gefunden wurden, namentlich die erstmals in Zürich festgestellte Mopsfledermaus.

2024

  • Januar 2024: Ein aufwendiger Schriftenwechsel endete im Januar mit der Einreichung unserer Triplik an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Gespannt warten wir auf den Entscheid.

2023

  • 14.9.2023: Pressemitteilung zur Einreichung unserer Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.
  • September 2023: Unser Verein und Helvetia Nostra reichen Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich ein. Nachdem sich das Baurekursgericht mit den inhaltlichen Aspekten unseres Rekurses und der richtigen Anwendung insbesondere der bundesrechtlichen Normen zum Naturschutz nicht abgeben mochte, hoffen wir nun darauf, dass sich das Verwaltungsgericht der Sache annimmt und dem unbestrittenermassen schützenswerten Biotop, auf dem zahlreiche gefährdete Arten gefunden wurden, die angemessene Bedeutung zuspricht.
  • 25.1.2023: Pressemitteilung zur Einreichung unseres Rekurses beim Baurekursgericht des Kantons Zürich.
  • Januar 2023: Eingereichte Rekurse gegen den Stadtratsbeschluss Nr. 1536/2022 vom 7.12.2022 beim Baurekursgericht des Kantons Zürich:

2022

  • 21.12.2022: Publikation des Stadtratsbeschlusses Nr. 1536/2022 im Amtsblatt der Stadt Zürich. Obwohl der Biotopkomplex gemäss den städtischen Gutachten aus Sicht des Naturschutzes schutzwürdig ist, wird die Parzelle Kat. Nr. LE1374 “Fallätschegarte” aus dem Inventar des kommunalen Natur- und Landschaftsschutzes entlassen und zur Überbauung freigegeben. Gegen den Beschluss des Stadtrats vom 7.12.2022 kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich Rekurs erhoben werden.
  • Juli 2022: Verlängerung der vorsorglichen Schutzmassnahmen bis 31.12.2022. Der Stadtrat erliess am 16.8.2021 eine vorsorgliche Massnahme für die Dauer eines Jahres, um die Schutzwürdigkeit des Grundstücks LE1374 “Fallätschegarte” in Bezug auf Natur- und Landschaftsschutz klären zu können. Am 15.8.2022 während der Sommerferien wäre diese Rahmenfrist abgelaufen. Nun hat der Stadtrat eine Verlängerung der vorsorglichen Massnahmen und des damit einhergehenden Veränderungsverbots bis Ende 2022 beschlossen: Stadtratsbeschluss vom 13.7.22
  • Mai 2022: Gewinnen von namhaften Umweltverbänden als unterstützendes Netzwerk, namentlich die Fondation Franz Weber und die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz.
  • Mai 2022: Aus der Interessengemeinschaft wird ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. ZGB. Aufsetzen dieser Webseite.
  • Januar 2022: Gemeinsames Podium mit der Grünen Partei im Gemeinschaftsraum Greencity, Zürich Leimbach. Mit Dr. iur. Rechtsanwalt Michael Bütler, Raumplanung und Umweltrecht, Brigitte Fürer, Raumplanerin und Gemeinderätin Grüne, Sandra Gloor, Dr. sc .nat. SWILD, Stadtökologie und Wildtierforschung, Dominik Waser, Landschaftsgärtner, Klimaaktivist, Stadtratskandidat Grüne.

2021

  • Dezember 2021: Dank dem Einschreiten von AnwohnerInnen konnten aufwändige Vermessungsarbeiten (vom Grundeigentümer in Auftrag gegeben) verhindert werden. Geplant waren 90 Vermessungspfosten anzubringen. Dafür hätten vorgängig grosse Flächen gerodet werden müssen – und dies während der Schutzabklärung durch die Stadt! Grosse Teile der Naturoase wären dadurch unwiderruflich zerstört worden. Trotzdem wurden schlussendlich 30 Vermessungspfosten bewilligt, welche teilweise unter Aufsicht eines Mitarbeiters von Grün Stadt Zürich, verpfählt wurden.
  • 08.10.2021: Besuch von Stadtrat Richard Wolff auf dem Grundstück LE1374 “Fallätschegarte”.
  • 01.09.2021: Stadtrat Richard Wolff, Vorsteher des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements, TED, schreibt an die Interessengemeinschaft, dass eine Fachperson von Grün Stadt Zürich das Gelände besichtigt und die geschilderten Naturwerte vorläufig bestätigt hat. Der Stadtrat hat die erforderlichen Massnahmen für vertiefte Abklärungen getroffen. Die Schutzabklärung wird ein Jahr in Anspruch nehmen (Rahmenfrist: 16.8.2021 bis 15.8.2022).
  • 01.09.2021: Jan Strobel, Redaktor vom Tagblatt der Stadt Zürich, kommt nach Leimbach und schreibt einen ersten tollen Artikel über den Fallätschegarte.
  • Ende August 2021: Unterstützung auf politischer Ebene; wir laden Sibylle Kauer, Gemeinderätin Grüne, nach Leimbach ein. Noch während dem Besuch beim Fallätschegarte, sichert sie uns ihre Unterstützung zu.
  • 02.08.2021: In den Sommerferien reichen wir unseren Antrag auf Schutzwertabklärung mit Unterschriftenbögen an die Stadt Zürich ein. Innerhalb nur einer Woche haben wir im Quartier 440 Unterschriften gesammelt.
  • Juli 2021: Dank des Fischerei- und Jagdgesetzes, welches das Fällen von Bäumen während der Brutzeit der Vögel verbietet, konnten wir die, vom Grundeigentümer geplante, Totalrodung verhindern.
  • Ende Juni 2021: Wir melden der Stadt die sehr hohen Naturwerte auf dem Grundstück LE1374 und die geplante Totalrodung durch den Grundeigentümer. Eine Fachperson von Grün Stadt Zürich GSZ besichtigt danach das Grundstück. Wir erfahren, dass die Parzelle LE1374 im Inventar des kommunalen Natur- und Landschaftsschutzes aufgeführt ist und aber gleichzeitig, gemäss Bau- und Zonenordnung (BZO), auch in der Bauzone liegt. Eine Inventarisierung bedeutet folglich nicht automatisch auch Schutz. Über allfällige Schutzmassnahmen wird erst im Zusammenhang mit einem konkreten Bauvorhaben entschieden, wenn ein Baugesuch vorliegt. Der neue Grundeigentümer wollte jedoch Anfang Juli 2021 den gesamten Baumbestand roden, bevor ein Baugesuch eingereicht wurde.
  • Anfang 2021: Gründung der Interessengemeinschaft Stopp Zerstörung Naturlandschaft in Zürich-Leimbach

 

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